Mitsegelbedingungen
1. Anmeldung & Geltung
Die vorliegenden Mitsegelbedingungen gelten für die gesamte Crew (Besatzung) des Schiffes. Die Crew umfasst alle mitreisenden Personen und setzt sich aus der sogenannten Stammcrew und den mitreisenden Trainees zusammen.
2. Leitbild
Das Segelschulschiff “GROSSHERZOGIN ELISABETH” ist kein Fahrgastschiff im Sinne der deutschen und internationalen Gesetzgebung, sondern wird als Segelschulungsschiff zur seemännischen Ausbildung, Sail Training und zur Pflege des maritimen Erbes von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Schulschiffvereins “GROSSHERZOGIN ELISABETH” e. V. unterhalten und von der Schulschiffverein Grossher-zogin Elisabeth Fördergesellschaft mbH betrieben. Alle Crewmitglieder sind freiwillig und zur per-sönlichen Erbauung an Bord, weswegen von ihnen ein kameradschaftliches Verhalten, gegenseitige Unterstützung und ein stets respektvoller Umgang miteinander erwartet wird.
3. Veranstalter & Anmeldung
Veranstalterin des Segeltörns ist die Schulschiffverein Großherzogin Elisabeth Fördergesellschaft mbH, Elsfleth. Der Segeltörn beschränkt sich auf die Durchführung der Seereise mit der „Großherzogin Elisabeth“ und schließt An- und Abreise aus.
Die Anmeldung zu einem Segeltörn erfolgt für die Stammcrew per Meldung im Vereinsbüro; für die übrige Crew per Anmeldebogen (papierhaft oder per elektronischem Formular) der Veranstalterin. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden und sind erst verbindlich nach schriftlicher Bestätigung durch den Verein bzw. Veranstalterin. Weiterhin gelten die Bu-chungsbedingungen der Veranstalterin
4. Törnausfall, Änderung der Reiseroute
Veranstalter und Schiffsleitung behalten sich Durchführung oder Änderungen der geplanten Reise bzw. des Reiseverlaufs in jeder Beziehung vor, falls sie dies für geboten erachten oder äußere Umstände dazu zwingen. Ihm daraus etwa entstehende Nachteile trägt das Crewmitglied selbst.
5. Gesundheit der Crewmitglieder
Das Crewmitglied erklärt, körperlich und geistig hinreichend gesund zu sein. Dem Crewmitglied ist bekannt, dass Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgeglichen sein müssen. Das Crewmitglied kann 15 Minuten ohne Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen (Freischwimmer). Über eine even-tuell ärztlich verordnete Einnahme kritischer Medikamente (z.B. blutverdünnende Mittel, Insulin, Herzmedikamente, Psychopharmaka) sollte, und bei eventuellen Anfallsleiden muss das Crewmit-glied den Kapitän zu Anfang der Reise informieren. Die vorhandene Bordapotheke umfasst eine Basisausstattung für medizinische Notfälle. Für vom Crewmitglied benötigte Medikamente oder Medizinprodukte (z.B. ärztliche Verschreibungen, Kopfschmerz- oder Seekrankheitstabletten, Ver-bände) muss jedes Crewmitglied in ausreichendem Maße selbst sorgen.
6. Mindestalter
Einzelreisende müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Jüngere Crewmitglieder müssen in Begleitung geeigneter Aufsichtspersonen sein, die diese beaufsichtigen können. Bei Kleinkindern gilt dies im besonderen Maße rund um die Uhr. Für bestimmte Reisen kann ein anderes Mindestalter festgelegt werden.
7. Tätigkeit an Bord
Aus organisatorischen und Sicherheitsgründen wird zu Reisebeginn die gesamte Crew in das Wachsystem eingegliedert. Die Mitarbeit in den Wachen (oder der Tagesdienste) ist für die Stammcrew verpflichtend und für die Trainees freiwillig; je nach persönlichem Vermögen und in Absprache mit der Schiffsleitung. Die Stammcrew ist zur Teilnahme am internen Ausbildungssystem verpflichtet; die Trainees werden hierzu ermutigt. Segelmanöver sind „Alle-Mann-Manöver“, d. h. dazu müssen nach Maßgabe der Schiffsleitung auch die Freiwachen an Deck erscheinen, um auf den ihnen zugeteilten Stationen die vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen.
Trotz all dieser Tätigkeiten wird es aber immer noch genügend Freizeit und Unterhaltung innerhalb der Bordgemeinschaft geben. Demokratisches und kameradschaftliches Verhalten bestimmen hauptsächlich den Alltag an Bord. Jedoch ist die Schiffsleitung allen an Bord befindlichen Personen hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs weisungsbefugt (z.B. Navigation, Sicherheit, Verlauf der Reise und Maßnahmen zur Instandhaltung des Schiffes).
8. Bekleidungsvorschriften
Um die Herkunft der Crewmitglieder der „GROSSHERZOGIN ELISABETH“ zu kennzeichnen und deren Ansehen zu erhöhen, ist nach Maßgabe der Schiffsleitung z. B. bei offiziellen Veranstaltungen (Regat-ten etc.) an Bord oder an Land das Tragen der Großherzogin-Elisabeth-Kluft vorgesehen. Takelblusen oder Poloshirts werden zu diesem Zwecke für die Zeit der Bordanwesenheit ausgeliehen. Selbstver-ständlich achtet jeder für sich auf ein gutes Erscheinungsbild, auch wenn keine Kluft getragen wird.
9. Persönliche Ausrüstung
Nachstehend eine Liste von Dingen, auf die man nicht verzichten sollte. Zeug zum Wechseln muss vorhanden sein, und man sollte beachten, dass es auf See auch im Sommer recht kalt sein kann.
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Krankenversicherungsnachweis
• Impfausweise
• Wetterbekleidung: Regen-/Ölzeug sowie Gummistiefel mit weichen, rutschfesten Sohlen,
• warme Windjacke, Anorak, Parka o. ä.
• 2 warme Pullover
• 2 leichte Pullover
• mehrere Hemden, Blusen, T-Shirts
• 2 Baumwollhosen: Jeans o. ä.
• mindestens einmal warme Unterwäsche
• ausreichend Unterwäsche entsprechend der Reisedauer
• ausreichend Socken und warme Strümpfe
• 2 Paar Schuhe mit weichen, rutschfesten Sohlen
• Waschzeug, Toilettenartikel, Rasierapparat (230 V Wechselstrom)
• Hand- und Sonnencremes
• Sonnenbrille, Sehhilfen (doppelt)
• Schlafbekleidung
• Badezeug
• Mütze oder andere Kopfbedeckung und Schal
• Etwas Taschengeld, evtl. auch in entsprechenden Fremdwährungen
• Stabiles Taschenmesser
• Ab- und anschließbares Behältnis für eigene Wertsachen
• Persönlich benötigte Medikamente
Bettwäsche und Handtücher werden vom Schiff gestellt. (Gilt nicht für die Stammcrew)
Wer hat, sollte sein Musikinstrument mitbringen (Ein Akkordeon und Gitarren sind an Bord vorhanden). Handgemachte Musik fördert die Stimmung am besten. Weitere nützliche Gegenstände sind Ferngläser, Foto- und Filmapparate. Auch etwas Lesestoff kann nicht schaden.
Die persönliche Ausrüstung sollte in einer Reisetasche, einem Seesack oder Rucksack an Bord gebracht werden. Sperrige Koffer können nirgends verstaut werden und würden nur im Wege stehen.
10. Sicherheit und Ordnung
Ein Schiff auf See ist völlig auf sich allein gestellt. Es können weder Feuerwehr noch Unfallwagen herbeigerufen werden. Mit sämtlichen Situationen muss die Crew ohne fremde Hilfe fertig werden. Aus diesem Grunde erfolgt zu Beginn jeder Reise eine ausführliche und zur Teilnahme verpflichtende Einweisung in die Sicherheitsvorkehrungen an Bord.
In Anbetracht dieser für Crew und Schiff lebenswichtigen Aspekte ist der Kapitän berechtigt, jedes Crewmitglied bei groben bzw. beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung auf eigene Kosten vom nächsten Hafen des Schiffes zu verweisen.
Hierzu einige Beispiele:
Rauchen und offenes Licht ist in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
Feuer an Bord ist eine der bedrohlichsten Situationen, welche einem Schiff widerfahren kann. Außerdem ist der Rauch gesundheitsschädlich (Passivrauchen) und kann als unangenehm empfunden werden. Daher ist das Rauchen nur im Freien auf dem Hauptdeck (Gangborde) statthaft. Zigaretten-kippen müssen in den bereitgestellten Aschenbechern entsorgt werden.
Alkoholmissbrauch, Drogengenuss und strafbare Handlungen.
Wegen der negativen Wirkung auf Reaktionsvermögen, Persönlichkeit und Einsatzfähigkeit ist den Crewmitgliedern an Bord und an Land jeglicher Drogengenuss und Alkoholmissbrauch untersagt. Die Ausgabe und der Konsum von alkoholischen Getränken unterliegt der Kontrolle der Schiffsleitung. Wer Drogen oder unbefugt alkoholische Getränke an Bord bringt oder bringen lässt oder sonstige strafbare Handlungen an Bord oder an Land begeht, verstößt in gröbster Weise gegen die Schiffsordnung und muss das Schiff im nächsten Hafen auf eigene Kosten verlassen.
Haustiere
Die Begleitung von Haustieren auf Fahrten, ist grundsätzlich nicht möglich. Im Falle besonderer Gründe (z.B. ausgebildeter Begleithund) kann eine Ausnahme beantragt werden. Es wird im Einzelfall entschieden.
Foto & Filmaufnahmen, Drohnen
Bei der Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen an Bord und der späteren Verwendung der Auf-nahmen (Weitergabe, Einstellen ins Internet) ist jeder für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich Persönlichkeits- und Urheberrechte selbst verantwortlich. Mit der Weitergabe von Aufnahmen an das Vereinsbüro stimmt man der Verwertung des Materials durch den Verein und Veranstalterin zu.
Sofern ein Crewmitglied (oder dessen gesetzliche Vertreter) nicht in Schriftform dem Verein- Veran-stalterbüro gegenüber widerspricht, erklärt es sein Einverständnis, dass Verein und Veranstalterin Personenbildnisse (Fotos & Videos) zwecks Darstellung der Vereinstätigkeiten anfertigen und in elektronischen Medien, sozialen Netzwerken und Printmedien veröffentlichen dürfen. Diese Auf-nahmen sind im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und weder kann eine Nutzung durch Dritte ausgeschlossen, eine vollständige Löschung garantiert, noch kann Verein- und Veranstalterin hierfür haftbar gemacht werden. Die Einwilligung gilt zeitlich unbeschränkt kann aber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Einsatz von Drohnen von Bord der „Grossherzogin Elisabeth“ bedarf der Zustimmung des Kapi-täns. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des jeweiligen Hafenstaates ist der Betreiber der Drohne allein verantwortlich. Für Drohnen schwerer als 250 Gramm ist der sogenannte Droh-nenführerschein erforderlich.
Umgang mit Ausrüstung
Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, die Einrichtung und Ausrüstung des Schiffs zweckentsprechend und pfleglich zu behandeln. Für Schäden und Verluste kann der Verursacher haftbar gehalten werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Schäden ist besonders zu beachten:
• Befolgung der Sicherheitshinweise aus der Sicherheitsunterweisung zu Beginn der Reise
• Elektrische Geräte (Fön, Rasierer) nach Gebrauch vom Netz trennen (Stecker ziehen);
• Treppen und Durchgänge freihalten;
• Umsichtiges Bewegen an und unter Deck, insbesondere bei Seegang;
• Nicht auf der Reling sitzen, Plätze mit Absturzgefahr meiden;
• Antennen nicht berühren;
• Türen (auch Schranktüren) und Öffnungen geschlossen halten; Türen und Einstiegluken dürfen nur in offenem Zustand gehalten werden, wenn eine Sicherung gegen Zuschlagen vorhanden und be-nutzt ist;
• Keine Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke, Getränkeflaschen) an Deck liegen lassen;
• Nicht auf Tauwerk oder Segel treten (Rutschgefahr);
• Unbeteiligte halten sich von den Manöverstationen bei Arbeiten mit dem Anker, den Festmache-leinen und Segeln fern;
• Keine Einrichtungen und Geräte betätigen oder benutzen, sofern nicht ausreichende Sachkennt-nis vorhanden ist und/oder entsprechende Ein- oder Anweisung gegeben wird;
• Wachoffizier oder Kapitän benachrichtigen, wenn eine Gefahr erkannt oder vermutet wird.
Für die Benutzung der Toiletten und Duschen gilt:
• Wer eine Kabine mit Nasszelle bewohnt, benutzt nur diese Nasszelle;
• Aus Hygienegründen sollten Sitzbecken nur im Sitzen benutzt werden;
• Verstopfungen des Systems müssen unbedingt vermieden werden, daher:
Toilettendeckel bei Nichtgebrauch geschlossen halten, keine Abfälle, Hygieneartikel usw. und nicht übermäßig Toilettenpapier einfüllen, bei Bedarf zwischendurch Spülung betätigen;
• Wasser beim Duschen und Waschen sparsam verwenden (begrenzter Vorrat);
• Duschkabine nach Benutzung trockenwischen (verbessert das Raumklima und verhütet Schimmel-bildung).
11. Versicherung
Jedes Crewmitglied ist über die Veranstalterin unfallversichert (P&I), sofern die Veranstalterin die Unfallursache zu vertreten hat. Jedem Crewmitglied wird eine eigene Unfallversicherung empfoh-len, um auch ein selbstverschuldetes Unfallrisiko abzusichern. Für den Krankheitsfall wird ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, da die Veranstalterin für die Kosten einer ärztlichen Behandlung nicht aufkommt.
12. Bordverpflegung
Allen Crewmitgliedern werden 3 vollwertige Mahlzeiten pro Tag geboten. Das Mitbringen eigener Verpflegung ist in der Regel nicht notwendig, wird aber akzeptiert, wenn es aus diätischen Gründen für das Crewmitglied erforderlich ist. Die Köche bemühen sich ebenfalls spezielle Ernährungsge-wohnheiten aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (z.B. Vegetarier) nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dies sollte bereits bei der Reiseanmeldung dem Büro und an Bord der Köchin / dem Koch zu Reisebeginn mitgeteilt werden.
Getränke (Kaffee und Tee) werden zu den Mahlzeiten angeboten. Weitere Getränke können an der Bordbar erworben werden. Das Mitbringen eigener Getränke, insbesondere alkoholischer Getränke, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin oder des Kapitäns statthaft.
13. Zoll- und Polizeivorschriften
Jedes Crewmitglied hat die jeweiligen Zoll- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Eventuelle Strafen, die dem Schiff, seinem Kapitän oder dem Veranstalter durch das Fehlverhalten eines Crewmitgliedes – wie z. B. Schmuggel – auferlegt werden, hat der Verursacher in voller Höhe persönlich zu tragen.
14. Fundsachen
An Bord zurückgelassene persönliche Gegenstände (z. B. Kleidung) werden im Vereinsbüro aufbe-wahrt. Jedes Crewmitglied prüft nach jeder Reise, ob etwas vergessen wurde. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach 4 Wochen entsorgt oder gespendet. Bei höherwertigen Funden behält sich die Veranstalterin (Verein / Förder GmbH) eine Meldung an das Fundbüro vor. Die Kosten für eine etwaige Nachsendung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 15,- € trägt der Eigentümer.
15. Haftungsausschluss
- Jedes Crewmitglied reist auf eigene Gefahr.
- Jedes Crewmitglied verzichtet auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gegenüber dem Veranstalter, dem Kapitän, der übrigen Crew auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kapitäns oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt für unmittelbare Schäden, insbesondere auch für Folgeschäden.
- Der Haftungsausschluss beginnt mit der Einschiffung und endet mit der Ausschiffung.
16. Rechtsgrundlagen und Erfüllungsort
Für alle Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Elsfleth.